für Auftraggeber:
Marketingrecht, Werberecht und Designrecht

Als Unternehmen bzw. Auftraggeber arbeiten Sie mit externen Dienstleistern im Bereich Marketing und Werbung, wie z.B.: Werbeagenturen, Designern, Fotografen, Texter, Webentwickler, Druckereien. Nicht jeder Auftrag läuft rund. Immer wieder kommt es in der Praxis zu Problemen, z.B. weil Ihr Auftragnehmer

  • Liefertermine nicht einhält
  • unvollständige oder schlechte Leistungen erbringt
  • Sie falsch beraten hat
  • Zusatzvergütungen verlangt
  • Nutzungsrechte nicht oder in nicht ausreichendem Umfang einräumt
  • Sie auf Zahlung, Auskunft oder Unterlassung verklagt

Ob mit einer zielführenden, außergerichtlichen Klärung oder im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens:

Mit meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt und zugleich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und Gerichtsgutachter für Marketing und Werbung (einschließlich Leistungshonorierung) stehe ich Ihnen bei Bedarf zur Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Bundesweit.

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit profitieren Sie insbesondere davon, dass durch die spezielle fachliche Expertise im Marketing

  • eine bessere Verhandlungsposition
  • eine gute Vergleichslösung bzw.
  • ein für Sie vorteilhaftes Urteil

erzielt werden können.

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann dies zugleich die Einholung eines ggf. kostspieligen Gutachtens durch das Gericht entbehrlich machen.