Gutachten vom Sachverständigen für Marketing und Werbung

Als Rechtsanwalt und zugleich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Marketing und Werbung erstelle ich Ihnen bei Bedarf Privatgutachten und Gerichtsgutachten in den Bereichen Marketing und Werbung. Dies schließt auch die Bewertung und Leistungshonorierung für Marken, Design, Produktion und Wirtschaftskommunikation ein.

Wann und warum ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens für Marketing- oder Werbeleistungen sinnvoll?

Im Bereich Marketing und Werbung gibt es für Anbieter, wie z.B. Grafiker und Werbeagenturen, keine beruflichen Zulassungsvoraussetzungen bzw. -beschränkungen. Der Anbietermarkt unterliegt damit hohen Qualitäts- und Preisschwankungen. Viele Auftraggeber können dabei die ihnen angebotenen Leistungen selbst fachlich nicht oder nur unzureichend beurteilen. Nicht selten fehlt ihnen zudem auch ein Vergleichsrahmen zur Beurteilung der zu zahlenden Preise bzw. Honorare. Nicht selten spielen auch rechtliche Fragen von Urheberschaft und Nutzungsrechten eine wichtige Rolle.

Ein Sachverständigengutachten schafft Klarheit und Transparenz. Ob als Grundlage für eine einvernehmliche Lösung oder im Rechtsstreit: Ein externes, unabhängiges Gutachten bietet eine wertvolle Entscheidungsgrundlage.

Ergänzende Informationen zu meinen Leistungen als Sachverständiger für Marketing und Werbung finden Sie unter: www.marketing-gutachten.de